Weitere Entscheidung unten: LAG Brandenburg, 17.05.2000

Rechtsprechung
   LAG Köln, 11.08.2000 - 4 Sa 553/00   

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https://dejure.org/2000,7435
LAG Köln, 11.08.2000 - 4 Sa 553/00 (https://dejure.org/2000,7435)
LAG Köln, Entscheidung vom 11.08.2000 - 4 Sa 553/00 (https://dejure.org/2000,7435)
LAG Köln, Entscheidung vom 11. August 2000 - 4 Sa 553/00 (https://dejure.org/2000,7435)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche auf Schmerzensgeld und Körperverletzungsfolgeschäden aus einem Arbeitsunfall ; Beschränkung der Haftung eines Arbeitgebers; Vorsätzliche Herbeiführung eines Versicherungsfalles; Verletzung von Unfallverhütungsvorschriften

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Haftungsbeschränkung der Unternehmer bei Arbeitsunfällen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Arbeitsunfall, Herbeiführung eines Versicherungsfalles, Vorsatz des Arbeitgebers, Vorsätzlicher Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 160
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 27.06.1975 - 3 AZR 457/74

    Beschränkung der Haftung des Unternehmers - Arbeitsunfälle - Kausalität - Verbot

    Auszug aus LAG Köln, 11.08.2000 - 4 Sa 553/00
    Das Bundesarbeitsgericht hat im Urteil vom 27. Juni 1975 (3 AZR 457/74, AP Nr. 9 zu § 636 RVO ) bereits festgestellt, dass die in § 636 Abs. 1 Satz 1 RVO vorgesehene Beschränkung der Haftung des Unternehmers und der ihm gleichstehenden Personen bei Arbeitsunfällen nicht schon dann entfalle, wenn der Unternehmer z.B. das Verbot der Beschäftigung von Kindern (§ 7 JArbSchG ) und Unfallverhütungsvorschriften vorsätzlich nicht beachtet habe und darauf der Arbeitsunfall zurückzuführen sei.
  • BAG, 10.10.2002 - 8 AZR 103/02

    Haftungsausschluß bei Arbeitsunfall

    Die tatbestandlichen Grundvoraussetzungen der §§ 104, 105 SGB VII sind nämlich gegenüber §§ 636, 637 RVO unverändert geblieben (so auch LAG Köln 11. August 2000 - 4 Sa 553/00 - LAGE SGB VII § 104 Nr. 1; OLG Celle 6. Oktober 1999 - 9 U 24/99 - VersR 1999, 1550 ff.; Waltermann NJW 1997, 3401, 3402; MünchArbR/Blomeyer 2. Aufl. Band 1 § 61 Rn. 28).
  • OLG Hamm, 28.01.2002 - 6 U 63/01

    Haftungsrechtliche Regulierung eines sog. Schulunfalls; Voraussetzungen von

    Insoweit hat die Gesetzesnovelle zum 01.01.1997 vielmehr keine Änderung der Rechtslage bewirkt (so schon OLG Celle, VersR 99, 1550 = OLGR 00, 49; OLG Hamburg r + s 00, 329, 330; vgl. ferner auch LAG Köln MDR 01, 160; Wussow/Schneider, UHR, 15. Aufl. 2002; Kap. 80 TZ 87).

    Denn zu der Frage, ob sich das in § 105 Abs. 1 SGB VII geforderte vorsätzliche Verhalten nur auf die Verletzungshandlung oder auch auf den Verletzungserfolg beziehen muss, zeichnet sich vor dem Hintergrund der oben zitierten Entscheidungen (OLG Celle VersR 99, 1550 = OLGR 00, 49; OLG Hamburg r + s 00, 329, 330; LAG Köln MDR 01, 160) inzwischen eine einheitliche obergerichtliche Rechtsprechung ab.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.11.2004 - 11 Sa 408/04

    Kündigung im Kleinbetrieb; Schmerzensgeld wegen Überarbeit

    Demzufolge rechtfertigt die bloße Missachtung von Unfallverhütungsvorschriften nicht die Annahme, der Versicherungsfall sei im Sinne von § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB VII vorsätzlich herbei geführt worden (BAG 10.10.2002 aaO Rn. 27; LAG Köln 11.08.00 - 4 Sa 553/00 - juris Rn 23; Hessisches LAG 23.05.2003 - 12 Sa 52/02 - juris Rn 35).
  • LAG Hamm, 26.05.2004 - 18 Sa 71/04

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Verschulden im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1

    So führt die bloße vorsätzliche Missachtung von Unfallverhütungsvorschriften, auf die ein Arbeitsunfall zurückzuführen ist, nicht zur Entsperrung des Haftungsausschlusses (vgl. z.B. BAG, Urteil vom 10.10.2002 - 8 AZR 103/02 - AP Nr. 1 zu § 104 SGB VII; BAG, Urteil vom 27.06.1975 - 3 AZR 457/74 - AP Nr. 9 zu § 636 RVO; LAG Köln, Urteil vom 11.08.2000 - 4 Sa 553/00 - LAGE SGB VII, § 104 Nr. 1; siehe auch Waltermann, NJW 1997, 3401, 3402).
  • LAG Hessen, 23.11.2001 - 9 Sa 175/01

    Vorsätzliche Herbeiführung eines Versicherungsfalles; Durch Arbeitsunfall

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  • LAG Köln, 30.01.2003 - 5 Sa 966/02

    Arbeitsunfall; Vorsatz

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, der sich auch das erkennende Gericht anschließt, ist ein Arbeitsunfall nicht schon deshalb vorsätzlich herbeigeführt worden, wenn der Arbeitgeber die Unfallverhütungsvorschriften vorsätzlich mitachtet hat und der Unfall hierauf beruht (BAG vom 02.03.1989 - 8 AZR 416/87 - ; LAG Köln vom 11.08.2000 - 4 Sa 553/00 - ZTR 2001, 86).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.07.2004 - 11 Sa 958/03

    Haftung bei Personenschaden

    Demzufolge rechtfertigt die bloße Missachtung von Unfallverhütungsvorschriften nicht die Annahme, der Versicherungsfall sei im Sinne von § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB VII vorsätzlich herbei geführt worden (BAG 10.10.2002 aaO Rn. 27; LAG Köln 11.08.00 - 4 Sa 553/00 - juris Rn 23; Hessisches LAG 23.05.2003 - 12 Sa 52/02 - juris Rn 35).
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Rechtsprechung
   LAG Brandenburg, 17.05.2000 - 7 Sa 113/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6225
LAG Brandenburg, 17.05.2000 - 7 Sa 113/00 (https://dejure.org/2000,6225)
LAG Brandenburg, Entscheidung vom 17.05.2000 - 7 Sa 113/00 (https://dejure.org/2000,6225)
LAG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Mai 2000 - 7 Sa 113/00 (https://dejure.org/2000,6225)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung einer Lohnforderung innerhalb der tariflichen Ausschlussfristen; Zurückweisung der Geltendmachung; Entbehrliche Vorlage der Vollmacht; Einseitiges Rechtsgeschäft; Ungewissheit über die Bevollmächtigung des Erklärenden; Gewerkschaft als Erklärender

  • Judicialis

    BGB § 174; ; BGB § 174 Satz 2; ; BGB § 193; ; RTV § 54; ; RTV § 27; ; ZPO § 97; ; ZPO § 543

  • rechtsportal.de

    Ausschlussfrist: Geltendmachung eines Anspruchs durch Bevollmächtigten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 160
  • NZA 2002, 526 (Ls.)
  • NZA-RR 2002, 201
 
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